Konzept Elternmitwirkung Stans


vom Schulrat genehmigt am 31. Mai 2011
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Schulleitung


Mit dem Begriff Eltern sind alle Erziehungsberechtigten gemeint. Einfachheitshalber wird im vorliegenden Konzept der Begriff Eltern einheitlich verwendet.


1. Grundlagen


1.1. Gesetz über die Volksschule (Volksschulgesetz) vom 17. April 2002 Grundlage zur Elternmitwirkung bildet das Gesetz über die Volksschule (Volksschulgesetz) des Kantons Nidwalden. Es bestimmt im Abschnitt E. Eltern: Art. 57 Zusammenarbeit und Information 1Schulbehörden, Schulleitung, Lehrpersonen und Eltern arbeiten im Rahmen ihrer Verantwortlich-keiten zusammen. Die Zusammenarbeit dient der koordinierten Erziehung und Bildung des Kindes in Schule und Elternhaus sowie der Verankerung der Schule und der Schulentwicklung in der Ge-meinde. 2Die Eltern werden regelmässig über das Verhalten und die Leistungen ihres Kindes informiert. Das Recht auf Information und Anhörung haben auf Verlangen auch Mütter und Väter, denen die elterliche Sorge nicht zusteht. Art. 58 Mitwirkung im Allgemeinen 1Das Schulprogramm und das Organisationsstatut können eine institutionalisierte Mitwirkung der Eltern vorsehen. 2Ausgeschlossen ist eine Mitwirkung der Eltern bei personellen und methodisch-didaktischen Ent-scheidungen. Art. 59 Individuelle Mitwirkung 1Die Eltern stehen den Lehrpersonen und den Schulbehörden für Gespräche und weitere Kontakte zur Verfügung. Sie informieren über ihr Kind und die Familie, soweit der Erziehungs- und Bildungs-auftrag es erfordert. 2Die Eltern sowie die Mütter und Väter, denen die elterliche Sorge nicht zusteht, sind berechtigt, nach Anmeldung den Unterricht ihrer Kinder zu besuchen, soweit der Schulbetrieb dadurch nicht beeinträchtigt wird. Das Organisationsstatut regelt die Einzelheiten. 3Sie unterstützen Lehrpersonen und Schulbehörden in Erziehung und Bildung sowie bei der Um-setzung schulischer Massnahmen.

1.2. Leitbild der Schule Stans (2002) Wir pflegen eine offene und aktuelle Kommunikation. Wir arbeiten mit anderen Organisationen zusammen und nutzen Synergien.


2. Die Mitwirkung von Eltern an der Schule Stans


2.1. Bereiche Elternmitwirkung

A. Elternmitgestaltung Eltern können bei der Erarbeitung von Schulprogrammen, dem Leitbild der Schule Stans, bei der Durchführung von speziellen Projekten und Veranstaltungen der Schule beigezogen wer-den.

B. Elternmitbestimmung Die Bereiche, in denen eine Mitbestimmung durch die Eltern vorgesehen ist, ist im Volksschul-gesetz geregelt. Insbesondere gehören betreffend dem eigenen Kind dazu: - Die Beförderung in die nächste Klasse (VolG Art. 31) - Übertritt in die nächste Schule (VolG Art. 31) - Wechsel innerhalb der Orientierungsschule (VolG Art. 31) - Beschluss von sonderpädagogischen Massnahmen (VolG Art. 43 und 68)

C. Elternmitarbeit Eltern können die Lehrpersonen in organisatorischen Belangen in ihrer Arbeit unterstützen. Sie übernehmen dabei beispielsweise Aufgaben wie Fahrdienst, Schwimmhilfe oder Begleitung bei Ausflügen. Sie können bei Veranstaltungen (z.B. Schullager, Schulfeste, Projekte) mitarbeiten und die Schule in der Förderung der Schülerinnen und Schüler unterstützen.

2.2. Ebenen der Elternmitwirkung

A. Individuell: Kind-Lehrperson-Eltern Es findet im Kindergarten und auf der Primarstufe mindestens jährlich ein Gespräch statt. An der Sekundarstufe I finden mindestens zwei Gespräche in drei Jahren statt. Die Schule Stans hat offene Schulzimmer. Eltern können nach Absprache mit der Lehrper-son den Unterricht besuchen. Zwischen Eltern und Lehrpersonen gibt es verschiedene Formen der schriftlichen und mündlichen Information. Eltern werden sowohl über die schulische Entwicklung wie das Verhalten ihres Kindes in-formiert. Ebenfalls wird beispielsweise über Lernziele, Unterrichtsmittel, Arbeitsweisen so-wie über wichtige Vorhaben im Zusammenhang mit Unterricht und Schulbetrieb informiert. Eltern haben das Recht, sich über den schulischen Lern- und Erziehungsprozess ihrer Kin-der informieren zu lassen oder nachzufragen.

B. Klasse / Stufe Mindestens einmal jährlich findet eine Veranstaltung für die Eltern in der Klasse oder Stufe statt. Hier können Themen, welche für die ganze Klasse oder Stufe relevant sind, bespro-chen werden. Die Lehrperson informiert die Eltern über wichtige Belange der Schule. Eltern können der Klassenlehrperson bei der Organisation und Durchführung besonderer schulischer Anlässe mithelfen.

C. Schulzentren Jedes Schulzentrum hat einen Elterntreff, welcher sich auf der Ebene Schulzentrum für eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen Eltern, den Lehrpersonen und der Schulzentrumslei-tung einsetzt. Der Elterntreff fördert den Aufbau regelmässiger Kontakte und den Austausch von Informationen zwischen Eltern und Lehrerschaft. Die Anliegen und Interessen der Eltern und jene der Schule sollen hier konstruktiv eingebracht werden. Einzelinteressen sind dabei ausgeschlossen. Eltern und Schule übernehmen gemeinsam Verantwortung für einen offenen Umgang untereinander und für ein gesundes Lehr- und Lernklima in und ausserhalb der Schu-le. Die Regelungen für den Elterntreff sind in Abschnitt 2.3 beschrieben.

D. Ganze Schule Die Kerngruppe Elternmitwirkung ist ein Gremium, welches sich auf der Ebene der ganzen Schule für eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen den Eltern, den Lehrpersonen, der Schulleitung, des Schulrates und allen anderen an der Schule Stans Beteiligten einsetzt. Die Kerngruppe fördert den Aufbau regelmässiger Kontakte und den Austausch von Informationen zwischen Eltern, Schulleitung und Schulbehörde sowie zwischen den einzelnen Elterntreffs der Schulzentren. Die Anliegen und Interessen der Eltern und jene der Schule sollen in aufbauen-der Art eingebracht und zu gegenseitigem Verständnis und gemeinsamen gemeindlichen Pro-jekten führen. Die Regelungen für die Kerngruppe Elternmitwirkung sind in Abschnitt 2.4 beschrieben.

2.3. Elterntreff

A. Ziel und Zweck Der Elterntreff fördert innerhalb des Schulzentrums die Schulqualität, indem er die Interessen und Anliegen der Lernenden und deren Eltern wahrt, den Erfahrungsaustausch unter den Eltern fördert, die Mitwirkung der Eltern an der Schule fördert, durch Kontakte Anliegen erkennt und bearbeitet, welche für das ganze Schulzentrum von Bedeutung sind, einen konstruktiven Dialog mit allen Beteiligten führt.

B. Zusammensetzung Der Elterntreff setzt sich aus interessierten Eltern, Lehrpersonen sowie der Schulzentrumslei-tung des jeweiligen Zentrums zusammen. Der Beitritt erfolgt durch eine Beitrittserklärung. Es ist anzustreben, dass Eltern aus allen Stufen im Elterntreff vertreten sind. Schulbehörde und Schulleitung sind an den Treffen jederzeit willkommen.
Der Elterntreff ist konfessionell und politisch neutral.

C. Konstituierung Ein Elternteil sowie eine Lehrperson haben gemeinsam den Vorsitz inne und sind verantwort-lich für die Einberufung sowie die Leitung der Treffen. Falls keine Lehrperson für diese Aufga-be zur Verfügung steht, übernimmt die Schulzentrumsleitung diese Funktion. Für alle Chargen – inklusive Vorsitz und der Delegation in die Kerngruppe Elternmitwirkung - konstituiert sich der Elterntreff selbst. Der Vorsitz stellt den gegenseitigen Informationsfluss zwischen Eltern-treff- und Schulzentrumsleitung sicher.
Jeder Elterntreff ist mit ein bis zwei Elternteilen in der Kerngruppe Elternmitwirkung vertreten.

D. Treffen Pro Schuljahr sind nach Möglichkeit drei oder mehr Treffen durchzuführen. Die Anlässe sind zu dokumentieren. Die Dokumentation wird bei Bedarf auf der Homepage des Schulzentrums veröffentlicht. Alle Mitglieder des Elterntreffs (inkl. Lehrpersonen) haben bei allfälligen Abstimmungen Stimmrecht.
E. Aufgaben Der Elterntreff ist die Anlaufstelle für Elternanliegen, welche von allgemeinem Interesse für das ganze Schulzentrum sind. Der Elterntreff sorgt für eine angemessene Diskussion die-ser Anliegen. Die Leitung trägt diese an die entsprechenden Stellen weiter. Der Elterntreff kann zentrumsinterne Eltern- und Schulanlässe anregen, hilft bei deren Or-ganisation mit oder kann sie selbständig organisieren. Der Elterntreff kann die Mithilfe der Eltern bei Projekten der Schule koordinieren. Der Elterntreff trägt die Schulzentrumskultur mit und fördert sie.

F. Abgrenzungen Der Elterntreff hat keine Entscheidungskompetenz in Bezug auf den Schulbetrieb, soweit sie durch Gesetze und Reglemente in die Kompetenz des Schulrates, der Schulleitung oder der Lehrperson fällt. Der Elterntreff hat keine Aufsichts- und Kontrollfunktion; er berät weder über einzelne Lehrpersonen noch beurteilt er deren Methoden oder Inhalte des Unterrichts. Die Bewältigung von Schulproblemen einzelner Lernenden und die Vermittlung in Konflikten zwischen Eltern und Vertretern der Schule sind nicht Aufgaben des Elterntreffs.

G. Öffentlichkeitsarbeit Der Elterntreff orientiert die Öffentlichkeit regelmässig über seine Vorhaben und Aktivitäten auf der Homepage des Schulzentrums. Weiterführende Informationen erfolgen über die Kerngrup-pe Elternmitwirkung. Generell untersteht der Elterntreff dem Kommunikationskonzept der Schule Stans.

H. Infrastruktur und Finanzen Die Schule Stans stellt die Räumlichkeiten und ihre Infrastruktur dem Elterntreff kostenlos zur Verfügung. Die Mitarbeit im Elterntreff erfolgt für Eltern ohne finanzielle Entschädigung. Die im Vorsitz tätige Lehrperson wird für ihren zusätzlichen Arbeitsauftrag mit einer halben Jahreslektion zeitlich entlastet.
Die finanziellen Bedürfnisse sind im Rahmen des Budgetprozesses zu beantragen.

2.4. Kerngruppe Elternmitwirkung

A. Ziel und Zweck Die Kerngruppe Elternmitwirkung fördert innerhalb der gesamten Schule Stans die Schulquali-tät, indem sie die Interessen und Anliegen der Lernenden und deren Eltern wahrt, den Erfahrungsaustausch unter den Eltern fördert, die Mitwirkung der Eltern an der Schule fördert, Anliegen, welche für die ganze Schule von Bedeutung sind, erkennt und sie thematisiert, einen konstruktiven Dialog mit allen Beteiligten führt.

B. Zusammensetzung Die Kerngruppe Elternmitwirkung setzt sich aus allen Delegierten der Elterntreffs aller Schul-zentren, einer durch die Gesamtkonferenz gewählten Lehrpersonenvertretung sowie dem Ge-samtschulleiter/der Gesamtschulleiterin zusammen. Eine Vertretung des Schulrats ist zu jeder Sitzung willkommen.
Jeder Elterntreff ist mit ein bis zwei Elternteilen in der Kerngruppe Elternmitwirkung vertreten. Die Kerngruppe Elternmitwirkung ist konfessionell und politisch neutral.

C. Konstituierung Ein Elternteil sowie der Gesamtschulleiter/die Gesamtschulleiterin haben gemeinsam den Vor-sitz inne und sind verantwortlich für die Einberufung sowie die Leitung der Sitzungen. Für alle Chargen konstituiert sich die Kerngruppe Elternmitwirkung selbst.

D. Sitzungen Pro Schuljahr sind mindestens vier Sitzungen einzuplanen. Die Sitzungen sind zu protokollieren. Das Protokoll wird nebst den Mitgliedern der Kerngruppe den Vorsitzenden der Elterntreffs, der Schulleitung sowie dem Schulrat zugestellt.

E. Aufgaben Die Kerngruppe Elternmitwirkung ist die Anlaufstelle für Elternanliegen, welche die gesam-te Schule Stans betreffen. Die Kerngruppe Elternmitwirkung sorgt für eine angemessene Diskussion dieser Anliegen und trägt sie an die entsprechenden Stellen weiter. Die Kerngruppe Elternmitwirkung kann schulzentrumsübergreifende Eltern- und Schulan-lässe anregen, hilft bei deren Organisation mit oder organisiert sie selber. Die Kerngruppe Elternmitwirkung kann bei der Überarbeitung des Leitbildes der Schule und bei der Erarbeitung von Schulprogrammen beigezogen werden.


F. Abgrenzungen Die Kerngruppe Elternmitwirkung hat keinen Einfluss auf den Schulbetrieb, soweit er durch Gesetze und Reglemente in die Kompetenz des Schulrates, der Schulleitung oder der Lehr-person fällt.

G. Öffentlichkeitsarbeit Die Kerngruppe Elternmitwirkung betreibt Öffentlichkeitsarbeit. Sie orientiert die Öffentlichkeit regelmässig über ihre Vorhaben und Aktivitäten auf der Homepage der Schule Stans. Generell untersteht die Kerngruppe Elternmitwirkung dem Kommunikationskonzept der Schule Stans.

H. Infrastruktur und Finanzen Die Schule Stans stellt die Räumlichkeiten und ihre Infrastruktur der Kerngruppe Elternmitwir-kung kostenlos zur Verfügung. Die Mitarbeit erfolgt für Eltern ohne finanzielle Entschädigung. Die im Vorsitz tätige Lehrperson wird für ihren zusätzlichen Arbeitsauftrag mit einer halben Jahreslektion zeitlich entlastet.
Die finanziellen Bedürfnisse sind im Rahmen des Budgetprozesses zu beantragen.

2.5. Wege der Konfliktbewältigung

A. Allgemein Bei Konflikten zwischen Eltern und Vertretern der Schule ist immer dort das Gespräch zu su-chen, wo sich das Problem stellt – bei den Direktbetroffenen (Lehrpersonen, Schülerin und Schüler, Eltern). Es gilt der Grundsatz: miteinander reden, nicht übereinander. Wenn zwischen Lehrperson, Schülerin/Schüler und Eltern kein gemeinsamer Nenner gefunden wird, können vermittelnde Personen (z.B. Schulzentrumsleitung) beigezogen werden.

B. Vermittlung durch den Schulleiter oder die Schulleiterin Der Schulleiter/die Schulleiterin schaltet sich erst in die Konfliktbewältigung ein, wenn das Ge-spräch trotz vermittelnder Person keine Einigung brachte. Der Schulleiter/die Schulleiterin sucht das Gespräch mit beiden Parteien und strebt eine gütliche Regelung an.

3. Umsetzung


A. Einführung In einem Schreiben an die Eltern sowie an den Elternabenden werden die Erziehungsberech-tigten über das Konzept Elternmitwirkung orientiert. Die Schulleitung und bereits an einer Mit-wirkung interessierte Eltern und Lehrpersonen organisieren zwischen Herbst- und Weihnachts-ferien eine Startveranstaltung im Schulzentrum. Anlässlich dieser wird der jeweilige Elterntreff konstituiert. Die Budgetverantwortung für diesen ersten Anlass liegt beim Gesamtschullei-ter/bei der Gesamtschulleiterin.

B. Evaluation Das Konzept Elternmitwirkung wird nach einer zweijährigen Einführungsphase im Herbst 2013 evaluiert und wo nötig angepasst.

C. Genehmigung des Konzepts Das Konzept wurde von der Arbeitsgruppe Elternmitwirkung ausgearbeitet, zur Vernehmlas-sung gegeben, dementsprechend revidiert und vom Schulrat Stans genehmigt.
Schulrat Stans, 31. Mai 2011