Informationen zum Zweijahreskindergarten

Zweijahreskindergarten

Gesetzliche Grundlagen

Volksschulgesetz

Art. 33 Beginn und Dauer

Das Kindergartenangebot umfasst zwei Jahre.

Kinder, die bis zum 30. Juni das vierte Altersjahr vollenden, können auf Beginn des nächsten Schuljahres in den Kindergarten eintreten. Für diese Kinder ist der Besuch des Kindergartens im ersten Jahr freiwillig.

Kinder, die bis zum 30. Juni das fünfte Altersjahr vollenden, treten auf Beginn des nächsten Schuljahres in den Kindergarten ein. In begründeten Fällen kann der Eintritt in den Kindergarten um ein Jahr aufgeschoben werden; der Regierungsrat regelt hierfür in der Vollzugsverordnung Kriterien, Verfahren und Zuständigkeiten.

Der Übertritt in die Primarschule erfolgt in der Regel nach dem zweiten Jahr. Er kann nach dem ersten oder dritten Jahr erfolgen, wenn die intellektuelle und persönliche Entwicklung des Kindes dies erlaubt oder erfordert.

Art. 84 Einführung des zweijährigen Kindergartens

Die Gemeinden führen den zweijährigen Kindergarten bis spätestens auf den 1. August 2008 ein.

Bis zur jeweiligen Einführung des zweijährigen Kindergartens ist Art. 33 Abs. 1 nicht anwendbar.

Häufig gestellte Fragen:

Wann wird der Zweijahreskindergarten in Stans eingeführt?
Auf den 1. August 2007, Schulbeginn 20. August 2007.

Warum wurde nicht schon früher der Zweijahreskindergarten eingeführt?
Mit der Einführung des Zweijahreskindergartens müssen zusätzliche Kindergartenabteilungen eröffnet werden. Für diese Abteilungen fehlten die Unterrichtsräume. Diese stehen ab Juli 2007 mit dem Bezug des neuen Schulhauses Turmatt zur Verfügung.

Ist der Kindergarten obligatorisch?
Das erste Kindergartenjahr ist freiwillig, das zweite ist obligatorisch.

Wie lange dauert die wöchentliche Unterrichtszeit?
Im ersten Kindergartenjahr beträgt sie 15 - 20 Lektionen, aufgeteilt auf 5 Halbtage. Im zweiten Kindergartenjahr 19 - 24 Lektionen, aufgeteilt auf 7 Halbtage.

Warum haben pro Jahrgang nicht alle Kinder gleich viele Lektionen zu besuchen?
Die Schulgemeinde bietet die maximale Unterrichtszeit für alle Kinder an. Für einige Kinder sind 4 Lektionen (3 1/2 Stunden inkl. Pause) noch zu viel. Deshalb gibt es täglich eine halbstündige Auffangzeit, die nicht obligatorisch ist.

Kann mein Kind in den Kindergarten eintreten?
Schuljahr 2007/2008
1. Kindergartenjahr: 1. Juli 2002 - 30. Juni 2003
2. Kindergartenjahr: 1. Juli 2001 - 30. Juni 2002

Schuljahr 2008/2009
1. Kindergartenjahr: 1. Juli 2003 - 30. Juni 2004
2. Kindergartenjahr: 1. Juli 2002 - 30. Juni 2003

Schuljahr 2009/2010
1. Kindergartenjahr: 1. Juli 2004 - 30. Juni 2005
2. Kindergartenjahr: 1. Juli 2003 - 30. Juni 2004

Werden Kinder auch früher in den Kindergarten aufgenommen?
Nein, die Stichdaten sind verbindlich.

Wenn aber mein Kind altersgemäss viel weiter fortgeschritten ist und bereits mit 5 Jahren lesen und schreiben lernt?
In diesem Falle ist ein Übertritt in die Primarschule bereits nach einem Jahr möglich. Dies wird individuell in Zusammenarbeit mit den Eltern, der Kindergartenlehrperson und der Schulleitung festgelegt.

Sind die Blockzeiten für beide Kindergartenjahre verbindlich?
Die Blockzeiten gelten nur für Kinder des zweiten Kindergartenjahres und der Primarschule.

Wie lange dauern die Blockzeiten?
Vormittags 3 1/2 Stunden inkl. Pause. Im Kindergarten sind davon 30 Minuten Auffangzeit. Im Schuljahr 2006/2007 sind sie wie folgt umgesetzt:
08.15 - 08.45 Uhr Auffangzeit (freiwillig)
08.45 - 11.45 Uhr Unterricht inkl. 30 Minuten Pause.