Main

Schulhausordnung Kniri

1) Die Lehrperson und die Kinder fühlen sich wohl im Schulhaus. Gross und klein nehmen einander ernst und tragen Verantwortung für die Einhaltung der Regeln.
2) Wir setzen uns während der Unterrichtszeit für eine ruhige Lernatmosphäre im Schulhaus ein. Wir achten auf den Flüsterton. (Beachten: Stundenplanwechsel)
3) Mit der Erlaubnis der Lehrperson dürfen sich die Kinder vor Schulbeginn im Schulzimmer aufhalten. Die Lehrperson ist anwesend.
4) Die Lehrperson bestimmt, ob sich die Kinder in der Pause im Schulzimmer oder im Freien aufhalten. Sie trägt die Verantwortung.
5) Alle Velos werden bei den zugeteilten Veloständern abgestellt.
6) Das Befahren des Pausenplatzes (Velo, Scooter, Rollerblades, Skateboard...) ist vor und nach der Unterrichtszeit erlaubt, sofern vorsichtig gefahren wird.
7)

Nach dem Fussballspielen werden die Tore auf die Seite gestellt.

8) Für Schneespiele steht die Wiese hinter dem Schulhaus zur Verfügung. Gegen das Schulareal, das Schulhaus werden keine Schneebälle geworfen. Der Platz auf der Stall-Seite ist reserviert für Schneeballschlachten und auf der anderen Seite Richtung Knirigasse ist der Platz für Schnee-Bauten vorgesehen (auch hier werden keine Schneebälle geworfen).
9) Der Hauswart öffnet für Kinder keine Schulzimmertüren. Diese holen den Schlüssel bei anwesenden Lehrpersonen.
10) Lift, Telefon und Kopierer dürfen nur mit Erlaubnis der Lehrperson benützt werden.
11) Es ist verboten, Steine oder sonstige Gegenstände zu werfen.
12) Die Kinder und Lehrpersonen halten die Arbeitsräume in Ordnung und tragen Sorge zu ihnen.
13) Der Schulhausplatz darf während der Pause nicht verlassen werden. Parkplatz, Kloster und Knirigasse gehören nicht zum Pausenplatz.
14

Elektrische Geräte (Handy, MP3-Player, iPod, Spielkonsolen und ähnliches) dürfen im Schulhaus und auf dem Pausenplatz nicht benützt werden.

Wir halten alle Regeln ein, damit wir viele fröhliche Gesichter im Kniri sehen...

Stans, Oktober 2010


Änderungen dieser Schulhausordnung nach Bedarf.