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Schulhausordnung Kniri
| 1) | Die Lehrperson und die Kinder fühlen sich wohl im Schulhaus. Gross und klein nehmen einander ernst und tragen Verantwortung für die Einhaltung der Regeln. |
| 2) | Wir setzen uns während der Unterrichtszeit für eine ruhige Lernatmosphäre im Schulhaus ein. Wir achten auf den Flüsterton. (Beachten: Stundenplanwechsel) |
| 3) | Mit der Erlaubnis der Lehrperson dürfen sich die Kinder vor Schulbeginn im Schulzimmer aufhalten. Die Lehrperson ist anwesend. |
| 4) | Die Lehrperson bestimmt, ob sich die Kinder in der Pause im Schulzimmer oder im Freien aufhalten. Sie trägt die Verantwortung. |
| 5) | Alle Velos werden bei den zugeteilten Veloständern abgestellt. |
| 6) | Das Befahren des Pausenplatzes (Velo, Scooter, Rollerblades, Skateboard...) ist vor und nach der Unterrichtszeit erlaubt, sofern vorsichtig gefahren wird. |
| 7) | Nach dem Fussballspielen werden die Tore auf die Seite gestellt. |
| 8) | Für Schneespiele steht die Wiese hinter dem Schulhaus zur Verfügung. Gegen das Schulareal, das Schulhaus werden keine Schneebälle geworfen. Der Platz auf der Stall-Seite ist reserviert für Schneeballschlachten und auf der anderen Seite Richtung Knirigasse ist der Platz für Schnee-Bauten vorgesehen (auch hier werden keine Schneebälle geworfen). |
| 9) | Der Hauswart öffnet für Kinder keine Schulzimmertüren. Diese holen den Schlüssel bei anwesenden Lehrpersonen. |
| 10) | Lift, Telefon und Kopierer dürfen nur mit Erlaubnis der Lehrperson benützt werden. |
| 11) | Es ist verboten, Steine oder sonstige Gegenstände zu werfen. |
| 12) | Die Kinder und Lehrpersonen halten die Arbeitsräume in Ordnung und tragen Sorge zu ihnen. |
| 13) | Der Schulhausplatz darf während der Pause nicht verlassen werden. Parkplatz, Kloster und Knirigasse gehören nicht zum Pausenplatz. |
| 14 | Elektrische Geräte (Handy, MP3-Player, iPod, Spielkonsolen und ähnliches) dürfen im Schulhaus und auf dem Pausenplatz nicht benützt werden. |
Wir halten alle Regeln ein, damit wir viele fröhliche Gesichter im Kniri sehen...
Stans, Oktober 2010
Änderungen dieser Schulhausordnung nach Bedarf.






